Metropolregion Hamburg
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Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Anleitung zur Terminreservierung

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Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an uns:
Kreis Segeberg (Bereich Infektionsschutz)
infektionsschutz@segeberg.de
(04551) 951 9536

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreisverwaltung Segeberg ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://belehrungsweb.segeberg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche
Der genannte Webauftritt ist insgesamt nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.04.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 16.04.2024.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.04.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an:

Kreis Segeberg (Bereich Infektionsschutz)
infektionsschutz@segeberg.de
+49 4551 951-9536

Sie können sich auch an die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung des Kreises Segeberg wenden. Dieses Ehrenamt ist eine freiwillige Leistung des Kreises Segeberg.

Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden.

Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de